07.01.2011, 10:10
chubv schrieb:Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Dann könnte ich ja auch diese billig Xenons nachrüsten und wäre legal unterwegs, nur weil der Scheinwerfer gleich bleibt.
Genau so sehe ich das zwar auch, aber da A4M die Scheinwerfer ausdrücklich mit E-Zulassung verkauft wird das schon alles seine Richtigkeit haben.
D.h. man kann die Scheinwerfer vorbehaltlos einbauen und muss sich keine Gedanken um das Erlöschen der Betriebserlaubnis machen.
Lediglich das zusätzliche Verlegen des Kabels könnte u.U. zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche seitens des Fahrzeugherstellers führen, da hier ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik stattfindet.
Ich würde die Scheinwerfer daher auch auf jeden Fall bei A4M einbauen lassen. So kann man sich dann auch an diese wenden, wenn der Mini mal auf dem Seitenstreifen steht und wegen einem Kabelbrand in Flammen aufgeht

![[Bild: sigpic7408.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic7408.gif)