07.01.2011, 16:59
oliverkanaan schrieb:Da unsere Bauweise sich im ORIGINAL-Gehäuse befindet und dieses bauartlich nicht verändert werden muss, (GENAU das macht ja den Scheinwerfer aus, Mini-Style aber trotzdem TFL)Da die also nicht erneut zugelassen sind ... darf ich die zwar so einbauen, aber das TFL nur zu reinen Showzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
muss der Scheinwerfer in der jetzigen Form nicht erneut mit einer E-Prüfkennnummer versehen werden.
Hat das Leuchtmittel was eingesetzt wird den ein E-Zeichen oder eine Bauartzulassung?
FamousRockstar schrieb:Oliver hat ja jetzt auch erklärt, dass da wohl alles mit rechten Dingen zugeht.Also stimmt Deine Empfehlung doch auch!
Ab zu A4M und die Dinger dort einbauen lassen!
Wenn was schief gehen sollte hat man ja Ansprüche ...

Wenn schon Träume, dann die richtigen

http://vimeo.com/20234759
Signatur-Brüder: S C H A T I M M U N G
