07.01.2011, 18:06
Buggy schrieb:Da die also nicht erneut zugelassen sind ... darf ich die zwar so einbauen, aber das TFL nur zu reinen Showzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
Hat das Leuchtmittel was eingesetzt wird den ein E-Zeichen oder eine Bauartzulassung?

Jedes Leuchtmittel. was im öffentlichen Strassenverkehr verwendet wird, braucht ein Zulassung!
Die berühmten Angel-Eyes haben auch eine E-Prüfnummer und dürfen als Standlichter und Blinker verwendet werden. Die mitgelieferten LED-Birnen haben keine Zulassung und dürfen nicht im öffentlichen Strassenverkehr verwendet werden.
Es gibt auch Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs und einer Zulassung (sind meistens teuer) und es werden genügend Kennzeichenbeleuchtungsleds angeboten (meistens günstig/billig) die keine Zulassung haben und somit auch nicht verwendet werden dürfen!
Die Bauart bzw. der Leuchtkörper werden in keinster Weise verändert und trotzdem verliert man die Betriebserlaubnis bei der Verwendung falscher bzw. nicht zugelassener Leuchtmittel.
Viele Xenon-Nachrüstsätze haben eine Zulassung (man bekommt auch einen Prüfbericht ähnlich einer ABE beim Kauf mit) und dürfen deshalb auch verbaut werden.
Ich hab zwar keine Freunde, aber dafür immer RECHT
