09.01.2011, 13:52
wenn du dafür zahlst, dass die Plakette dauerhaft angebracht wird: ja!
siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Somit hat die Werkstatt ihren Teil des Vertrages nicht ordentlich erfüllt und du kannst Nacherfüllung verlangen, siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
edit: und wenn du eine dauerhafte kaufst und sie nicht dauerhaft hält ist es das gleiche
siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Somit hat die Werkstatt ihren Teil des Vertrages nicht ordentlich erfüllt und du kannst Nacherfüllung verlangen, siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
edit: und wenn du eine dauerhafte kaufst und sie nicht dauerhaft hält ist es das gleiche
