18.01.2011, 14:16
z3r0 schrieb:Nee, schon wenn die Bezeichnung des Scheinwerfers / des E-Prüfzeichens am Scheinwerfer geändert wäre, wäre das rechtskräftig. Maui hat behauptet, dass das E-Prüfzeichen nicht geändert werden muss, und das ist gelogen.
Weil:
Die Scheinwerfer für MINI haben E11 (also sind in GB zugelassen), und Maui hätte sie dann wohl in Dtl prüfen und zulassen müssen, womit die E-Bezeichnung auf E1 ändert. Außerdem hat er gesagt, dass er die Scheinwerfer als Stand- / Tfl Licht schaltet, dafür muss der Funktionsumfang erweitert werden.
Im Moment ist der Funktionsumfang vom R53 Xenon Scheinwerfer lt E-Norm über HR (Fernlicht Halogen) und DC ( Xenon Abblendlicht) geprüft. Wenn Maui da noch eine 3. Lichtquelle rein nimmt, muss diese hier ergänzt werden (z.B. A für Begrenzungsleuchte).
Da er selbst sagt, dass er dies nicht gemacht hat, haben die Scheinwerfer keine gültigen E-Prüfzeichen! (Obwohl er es behauptet, was meiner Meinung nach Betrug ist)
Aber das steht auch schon alles 2 Seiten weiter vorn!!
Ich habe nichts behauptet und würde es begrüßen wenn das auch so bleibt.
Danke.