13.11.2004, 12:05
project24 schrieb:Ansonsten gilt das Baugruppenprinzip, wenn also ein anderer AUspuff verbaut ist und du Probleme mit der Scheibe hast, wird die Garantieabfrage sicher positiv beschieden werden und selbst das müßte die AG nicht machen.
Also ganz so sehe ich das jetzt nicht. Ich weiß nicht wie es in D ist, aber in Österreich gibt es ein Recht und das kann auch vor Gericht eingeklagt werden, dass Mängel in der Garantiezeit behoben werden müssen - wenn die Heckscheibenheizung nicht mehr funktioniert und du einen Aufkleber darauf hast ist das kein Grund die Garantie abzulehnen. Wenn Garantie als Kulanz anzusehen ist dann war das mit Sicherheit mein letztes von BMW gebautes Fahrzeug ... (gott sei Dank bin ich bisher immer freundlich und zuvorkommend vom BMW Vertreter in Innsbruck behandelt worden, sodass ich da jetzt nicht wirklich Probleme sehe).
aber wenn dem wirklich so ist:
project24 schrieb:... wird die Garantieabfrage sicher positiv beschieden werden und selbst das müßte die AG nicht machen...
könnte ich ja gleich ein Auto privat kaufen. So nach dem Motto: "Garantie haben Sie schon, aber es gibt eigentlich keine wirklichen Garantiefälle..."