27.01.2011, 14:52
BelBlu schrieb:also was meint Ihrja, § 823 BGB
komm ich gestern Abend zu meinem Kleinen (nichts ahnend) in die Tiefgarage, und seh voller Entsetzendas der voller Dreck (schwarzes ekliges Wasser) ist - der vorher nicht drauf war
Nach Nachforschungen heute hab ich rausgefunden dass die an den Rohren, die an der Decke über meinem Kleinen hängen, die Ventile ausgewechselt haben - ohne mich vorher zu benachrichten
, da hätt ja auch was schief laufen können
also ich mein die müssen mir doch jetzt mindestens die Waschkosten ersetzen, oder
