28.01.2011, 12:15
z3r0 schrieb:Der Kunde hat das Recht auf Wandlung des Produktes, sofern ein Problem trotz 3 maliger Reparatur wegen der selben Ursache, nicht behoben werden konnte...mei, soviel groß
Selbst Schuld, wer die Gelegenheit nicht nutzt, und dieses Spielzeugauto abgibt (mehr ist ein R56 nunmal nicht)


wir sprechen uns nochmal, wenn du dann ein spielzeugauto im wert von 34T€ mit deinem sauerverdienten geld gekauft hast und dann auf eben solche probleme stößt - du wirst dich genauso ärgern, auch wenn du jetzt so schlau daherredest

und kannst ja mal im forum nachlesen, wer eine wandlung trotz dreimaliger reparatur des gleichen mangels erreicht hat ... das hört sich in der theorie immer alles ganz super toll an, aber in der praxis sieht's immer anders aus ... die angebote eines KFZ-herstellers für eine wandlung sind auch nur augenwischerei, als kunde zahlst du immer drauf ...
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