28.01.2011, 12:31
z3r0 schrieb:Ja klar zahlst du bei einer Wandlung drauf, du hattest ja auch ein Auto genutzt, was einen Wertverlust durch DEINE Nutzung erlitten hat. Soll die BMW Group jetzt noch DEINE Nutzung bezahlen??? Der Hammer, ich werd nicht mehrdu meinst auch, du hast die weisheit mit löffeln gefressen, oder?

ich sprach davon, dass man drauflegt, auch wenn das neufahrzeug mit der nutzung des "gebrauchten", zu wandelnden fahrzeugs verrechnet wird. es ist irgendwie immer ein verlustgeschäft ... man bekommt für seinen "alten" dann eher ein schlechtes rückkaufangebot und der neuwagen wird dir dann ohne rabatt angeboten - im endeffekt also auch nicht unbedingt eine zufriedenstellende lösung.
z3r0 schrieb:Ich habe mir meinen MINI selbst gekauftah, deswegen auch nur ein R50

z3r0 schrieb:Die Großkotzigkeit liegt nicht auf meiner Seite, sondern bei Leuten, die sich über Kulanz (das ist schon fast paradox, wenn man sich über die Bedeutung von Kulanz im Klaren ist) aufregen

omufflon schrieb:Aber wenn sich das Problem über Jahre hinzieht...keine Chance mehr auf Wandlungdas ist das andere problem

z3r0 schrieb:Ja klar kannst du noch wandeln, so lang du in der gesetzlichen GW Zeit bist. Du musst halt die Differenz von deinem Fahrzeugwert zum neuwertigen Fahrzeug zahlen, denn immerhin hast du ja dein Fahrzeug genutzt...ah, endlich auch mal ein wertfreier kommentar mit sachlich verpackter information - geht doch

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