02.02.2011, 11:21
Xaver schrieb:HALLO, habe ich die Grundsätzlichkeit in Frage gestellt? Nein, definitiv nicht. Allerdings muss man die Tatsachen kennen, um sie verdrehen zu könnenUnd ich gehe jede Wette ein, daß es mir schon bei dieser Frage, respektive der Antwort darauf, gelingt *händereib*
Da du ja nur ein theoretischer Rechthaber bist, was ja mit der Praxis nix zu tun hat, darfst Du also jetzt und hier eine Antwort auf die Wochenfrage veröffentlichen!

@Rest:


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