20.02.2011, 15:10
Art. 9 der DMSB-Lizenzbestimmungen:
Wohnsitz
Ausländische Antragsteller haben jährlich bei Beantragung einer Jahreslizenz eine aktuelle Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz in Deutschland vorzulegen.
da wird´s dann wohl schon schwierig.
Zum Auto hab ich noch nichts gefunden, aber da das Auto StVO-konform sein muß, und die deutsche und die italienische StVO nicht wirklich deckungsgleich sein dürften, werden ausländische Fahrzeuge gleich mal prinzipiell ausgeschlossen. Könnte ja die technischen Kommissare irritieren ... die sind bisweilen eh schon lustig drauf
Wohnsitz
Ausländische Antragsteller haben jährlich bei Beantragung einer Jahreslizenz eine aktuelle Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz in Deutschland vorzulegen.

Zum Auto hab ich noch nichts gefunden, aber da das Auto StVO-konform sein muß, und die deutsche und die italienische StVO nicht wirklich deckungsgleich sein dürften, werden ausländische Fahrzeuge gleich mal prinzipiell ausgeschlossen. Könnte ja die technischen Kommissare irritieren ... die sind bisweilen eh schon lustig drauf
