18.11.2004, 00:55
Ich glaube direkt verboten ist es nicht, allerdings auch keinesfalls erlaubt.
Wer sich quasi vorsätzlich vom Straßenverkehr ablenkt... der ist spätestens :!: im Falle des Unfalls dran. Ob nen Fernseher/DVD-Monitor nun ausdrücklich erwähnt wird im Gesetz spielt da keine Rolle; es werden auch Bußgelder für Zeitung lesen und andere Dinge vergeben.
