01.03.2011, 11:46
OscarWilde schrieb:Es gibt bereits Urteile zu ähnlichen "Vorhaben".
Der Urteilstenor ist quasi immer, dass die "Vorrichtung zum Verdecken des Kennzeichens" an sich nicht illegal ist, solange das Fahrzeug in seiner Bauart nicht geändert wird. Allerdings wird von Seiten der Exekutive dem Fahrzeugführer (und evtl. auch dem Fahrzeughalter) mit der Anbringung der Vorrichtung unterstellt, dass er es auch potenntiell gebrauchen will (sprich Kennzeichen verdecken will).
Das kann zur Auflage der Demontage bzw. bei einer schlecht gelaunten Führerscheinbehörde auch dazu führen, eine MPU anzuordnen wegen des Verdachtes, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehrs zu sein.
Damit dürfte alles Wesentliche gesagt sein.
Ich schlage vor, den Thread daher zu schließen.
Seit 3 Tagen angemeldet...3 Beiträge...und dann gleich nen Thread schließen lassen wollen...bist bestimmt ein Polizist..."undercover"

" Einfach Scharf"
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