19.11.2004, 10:18
sicherlich ist BMW nicht nur die AG... aber das hat mit dem prinzip der schadensverursachung nichts zu tun!
auch wenn du das fahrwerk bei einem BMW-händler hast einbauen lassen, besteht kein Garantieanspruch gegenüber der BMW AG bzw. dem händler als "BMW Vertriebspartner" sondern nur gegenüber dem fahrwerkshersteller bzw dem fahrweks-händler (das kann durchaus der gleiche betrieb sein).
da die meisten tuningfirmen die garantie nur auf ihre teile beziehen besteht auch kein anspruch auf garantieleistungen wenn irgendwelche teile schneller verschleißen, klappern oder was weiß ich noch machen...
somit bestehen auch keine garantieansprüche gegenüber dem kombinierten BMW- & Fahrwerkshändler.
an die MODS/Admins: sollte dieses thema nicht mal aus dem Antriebsbereich verschoben werden?
auch wenn du das fahrwerk bei einem BMW-händler hast einbauen lassen, besteht kein Garantieanspruch gegenüber der BMW AG bzw. dem händler als "BMW Vertriebspartner" sondern nur gegenüber dem fahrwerkshersteller bzw dem fahrweks-händler (das kann durchaus der gleiche betrieb sein).
da die meisten tuningfirmen die garantie nur auf ihre teile beziehen besteht auch kein anspruch auf garantieleistungen wenn irgendwelche teile schneller verschleißen, klappern oder was weiß ich noch machen...
somit bestehen auch keine garantieansprüche gegenüber dem kombinierten BMW- & Fahrwerkshändler.
an die MODS/Admins: sollte dieses thema nicht mal aus dem Antriebsbereich verschoben werden?
mfg
Rantanplan