11.03.2011, 02:40
mhhh, da wäre immernoch die Möglichkeit per §21 eintragen zu lassen(Einzelabnahme) dafür brauchst du aber ne eingestanzte Traglast auf der Felge und einen kulanten TÜV prüfer mit guter Laune. Dann eventell mal schauen ob die nicht vielleicht ne KBA nummer drauf haben, dann wärs noch einfacher -aber das glaube ich nicht. Aber eigentlich geht es doch bei der eintragung generall um die größenänderung der bisher nicht eingetragenen Radreifenkombi -heißt also im umkehrschluss das du dir diese größe anhand einer anderne Felge mit Gutachten eintragen lassen könntest (Felgen von jemandem sammt GA leihen),danach darftst du diese Radreifenkombi fahren. Oder irre ich mich und man muss auch bei gleicher Größe aber anderem Herstellertyps zur Abnahme?
Aber wenn du mich fragst würde ich das mit den Felgen eh bleiben lassen. Diese 35er ET in Kombination mit der 7,5J ist nicht zugebrauchen wenns später mal ums tieferlegen gehen sollte wie du ja schon erwähnt hattest. Das läuft an der HA 100%ig auf Kotflügel ziehen hinaus und das ist nie wirklich gut da immer die gefahr bleibt das der Lack dabei Schaden nehmen könnte und später dann auch eventuell Rost entsteht weils genau im Spritzwasserbereich liegt. Aber muss nicht sein wenns riiiiichtig gut gemacht wird. Aber alles in allem zuviel Kosten und Aufwand wegen diesen Felgen,aber das bleibt natürlich die überlassen
Aber wenn du mich fragst würde ich das mit den Felgen eh bleiben lassen. Diese 35er ET in Kombination mit der 7,5J ist nicht zugebrauchen wenns später mal ums tieferlegen gehen sollte wie du ja schon erwähnt hattest. Das läuft an der HA 100%ig auf Kotflügel ziehen hinaus und das ist nie wirklich gut da immer die gefahr bleibt das der Lack dabei Schaden nehmen könnte und später dann auch eventuell Rost entsteht weils genau im Spritzwasserbereich liegt. Aber muss nicht sein wenns riiiiichtig gut gemacht wird. Aber alles in allem zuviel Kosten und Aufwand wegen diesen Felgen,aber das bleibt natürlich die überlassen

