16.03.2011, 18:03
also in der Regel lässt man bei Verkäufen von Privat an Privat die Kennzeichen dran, sofern es sich um einen Inlandsverkauf handelt. Der Käufer erklärt im Kaufvertrag, dass er das Auto innerhalb von 3 Werktagen ummeldet. Außerdem wird neben dem Übergabedatum auch die Ubergabezeit schriftlich festgehalten. Dabei wichtig: Unbedingt vom Käufer den Personalausweis zeigen lassen und die Ausweisnummer aufschreiben! Als Verkäufer bestätigst Du natürlich auch den Erhalt des Geldes im Kaufvertrag. Nicht vergessen: Beim Autoverkauf gilt "nur Bares ist Wahres". Die Geldscheine kannst Du mit einem Geldschein-Prüfstift kontrollieren. Gibt's wie Standartkaufverträge für Autoverkäufe für kleines Geld in jedem Schreibwarenladen.