17.03.2011, 12:18
eine möglichkeit die ich gemacht habe: das auto abgemeldet und mit den abgekratzen kennzeichen zum käufer gefahren. dem das auto auf den hof gestellt, kennzeichen mitgenommen, brief und kohle getauscht und gut.
viele wissen nicht, dass eine fahrt nach dem abmelden erlaubt ist. entweder nach hause, zur werkstatt oder zum käufer oder händler. das fahrzeug ist weiterhin versichert, da brauchst du keine angst haben.
geht aber nur, wenn der käufer in einem direkt an deinen wohnort angrenzenden landkreis oder stadt wohnt. mußt du noch durch einen anderen kreis (mit anderen kennzeichen) durch, geht das nicht mehr.
so hast du bis zuletzt die tatsächliche gewalt über dein auto.
viele wissen nicht, dass eine fahrt nach dem abmelden erlaubt ist. entweder nach hause, zur werkstatt oder zum käufer oder händler. das fahrzeug ist weiterhin versichert, da brauchst du keine angst haben.
geht aber nur, wenn der käufer in einem direkt an deinen wohnort angrenzenden landkreis oder stadt wohnt. mußt du noch durch einen anderen kreis (mit anderen kennzeichen) durch, geht das nicht mehr.
so hast du bis zuletzt die tatsächliche gewalt über dein auto.
gruß vom scheffi

![[Bild: 505009_5.png]](http://images.spritmonitor.de/505009_5.png)