18.03.2011, 22:07
Rainer schrieb:Nach EU Richtline 74/483/EWG sind Auspuffblenden eintragungsfrei, soweit keine Veränderung am Endrohr der entsprechenden Abgasanlage vorgenommen wurde
hmmm

soll heißen man kann andere blenden drüber schieben solange die originale noch drunter vorhanden bleibt ?
so würd ich das jetzt interpretieren


vielleicht einfach mal direkt beim tüv nachfragen... die müssen es ja schließlich wissen.