19.03.2011, 12:28

hast du E-Prüfzeichen drauf, gilt:
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Du führst ja trotzdem auch noch die Erlaubnis mit! Also nix zum TÜV fahren müssen =)
![[Bild: sigpic9444.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic9444.gif)
