06.04.2011, 01:59
olf-hemp schrieb:ja wie und ich soll das auto dann zum tüv schieben oder wie? also einen mängelbescheid und dass ich innerhalb von einer woche zum tüv muss und dann wieder zur rennleitung, dass lass ich mir ja noch eingehen... aber alles andere ist eine frechheit!
Letztendlich ist das ja alles Theorie, und man kann das Thema betrachten wie man will.
Nur kurz noch ein kleiner Einwand.
In der neuen Betriebszulassung steht drin, bei welcher Drehzahl die 88 db gemessen werden. Da nützt Dir auch die Messung bei Standgas nichts. Und messen dürfen auch die Beamten, wenn sie geschult sind. Dieses Verfahren ist nicht gerichtsverwertend, also musst Du, bei einem Vorwurf, noch zu nem Überwachungsverein und dort eine Messung durchführen lassen.
Und sollte der Verdacht da sein, das dat Dinge zu laut ist, erlischt erstmal die Betriebserlaubnis. Und diese erlischt nicht nur, wenn eine Gefährdung vorhanden ist, sondern z.B auch bei negativer Entfaltung der Emissionen. Dazu gehört auch die Geräuschkulisse. Siehe §19 StVZO. Gem. der Erläuterung zu §19 StvZO darfst Du aber mit dem Fahrzeug noch fahren (nicht bei Gefährdung)
Erläuterung:3.10
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf der Fahrzeugführer nur Fahrten durchführen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen einer neuen Betriebserlaubnis stehen.
Und ganz ehrlich. Die Herren von TüV und Co. liegen auch schon mal daneben.