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Richtige Vorgehensweise bei unverschuldetem Unfall
#2

Dein Wunsch Deine Heckschürze gegen die Aero zu tauschen ist der Versicherung zunächst mal völlig schnuppe. Das Autohaus hat lediglich den Auftrag (ob Verbinfung zur Versicherung oder nicht) den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wieder herzustellen. Wenn jetzt das Autohaus meint (oder eben ein Gutachter), das nur mit einer Lackierung schaffen zu können, dann kannst Du da erst mal nichts gegen machen. Das sind Tatsachen und nichts damit zu tun, dass das Autohaus "parteiisch" ist.

Sollte die Lackierung allerdings nicht den ursprünglich Zustand des Wagens wieder herstellen (sichtbare Mängel), dann hast Du Anspruch auf Wertminderung bzw. eventuell auf den Tausch der lackierten Stoßstange gegen eine neue. Dann kannst Du immer noch mit dem Händler einen Deal machen ... Schulter zucken

Da wird nicht viel dran zu rütteln sein ...

[Bild: sigpic4160.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
Richtige Vorgehensweise bei unverschuldetem Unfall - von HavinCan - 12.04.2011, 13:28
Richtige Vorgehensweise bei unverschuldetem Unfall - von Fahrspass - 12.04.2011, 13:35
Richtige Vorgehensweise bei unverschuldetem Unfall - von JumboHH - 12.04.2011, 13:51

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