18.04.2011, 18:30
Soweit ich mich richtig erinnern kann, gab es vor einigen Jahren zum Thema ReImport mal ein Gerichtsurteil, das besagt, das es sich bei einem ReImport um einen gravierenden Mängel handelt, welcher folglich nicht verschwiegen werden darf. Da Händler in der Gewährleistungspflicht sind, dürfen sie meines Erachtens überhaupt keine Mängel verschweigen. Ich wage zu behaupten, dass, wenn du deinen Verdacht beweisen kannst, was eigentlich kein Problem darstellen sollte, du Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen kannst. In welcher Form und Höhe, ist für mich so einfach nicht ersichtlich.
An deiner Stelle würde ich mal bei Mini (Hauptverwaltung DE) anrufen, versuchen die Sache anhand vorliegender Daten z.B Fahrgestellnummer zu klären, dann mal zum Händler maschieren und ihn damit konfrontieren, wenn er ein Vertragshändler ist und interesse daran hat einer zu bleiben, dann wird er dir schon etwas anbieten.
Gruß
Timo
An deiner Stelle würde ich mal bei Mini (Hauptverwaltung DE) anrufen, versuchen die Sache anhand vorliegender Daten z.B Fahrgestellnummer zu klären, dann mal zum Händler maschieren und ihn damit konfrontieren, wenn er ein Vertragshändler ist und interesse daran hat einer zu bleiben, dann wird er dir schon etwas anbieten.
Gruß
Timo