19.04.2011, 13:27
Fahrspass schrieb:Das würde ja heißen, dass er den Wagen schon als Vorführer importiert hat. Das würde auch erklären, warum der Vorbesitzer nicht namentlich in der Zulassungsbescheinigung II aufgeführt wurde (das hätte Dich schon stutzig machen müssen).
Aber schau Dir die Zulassungsbescheinigung II noch mal genau an. Wenn das Fahrzeug im Ausland einen Vorbesitzer hatte, dann muß das da drin stehen, auch wenn Du als einziger namentlich aufgeführt bist.
Such mal nach "Vorbesitzer: 1" in dem Dokument ... wenn das da steht, dann war das Fahrzeug vorher nicht mit den Papieren zugelassen (also wahrscheinlich im Ausland).
Das werde ich machen und dann berichten.
Ich kann mich nur an einen Namen in dem COC erinnern (so nannte das der Herr von MINI am Telefon).