19.04.2011, 21:23
Fahrspass schrieb:Nein. Der Vorbesitzer/Vorhalter steht nur in der Zulassungsbescheinigung II (Brief), wenn es da schon einen Brief gab. Da das Fahrzeug im Slowenien zugelassen war, kann er nicht in einem deutschen Brief stehen, da es bis zu Deiner Zulassung keinen Brief gab ...
Sprich: Reimport. Aber Toby meint ja, das könnte auch anders gewesen sein - und eben das muss doch festzustellen sein...wieso kann man das über die Fahrgestellnummer nicht sehen, wo die EZ war?