20.04.2011, 18:42
JumboHH schrieb:Der Händler DARF keine Auskunft geben. Weder zu Vorschäden noch zu irgendwelchen anderen Sachen. Vielen Dank den Datenschutzgesetzen. Das ist auch der Grund, warum nur noch zwei Vorbesitzer im Brief stehen dürfen. Leider kannst du dann nicht mehr sehen, ob das Fahrzeug ein Fahrschulwagen oder ein Selbstfahrvermietfahrzeug war. Hier nochmal einen Lieben Dank an Rot/Grün.
Aber er muss doch angeben, ob der Wagen z. B. mal einen Unfall hatte. Kann doch gar nicht sein, dass das verboten ist.