20.04.2011, 19:53
Klugscheißmodus an:
Nach § 23 StVO sind Hunde zu sichern (die gaaannnzz Kurzversion), wers nicht
macht wird wenn er erwischt wird erst
und dann
...
Klugscheißmudus aus
Ansonsten wie schon die vorherigen Antworten, den Hund ist ja auch bloß ein Mensch und deshalb sollte man(n) , oder Frau auch angemessen fahren.
Nach § 23 StVO sind Hunde zu sichern (die gaaannnzz Kurzversion), wers nicht
macht wird wenn er erwischt wird erst


Klugscheißmudus aus
Ansonsten wie schon die vorherigen Antworten, den Hund ist ja auch bloß ein Mensch und deshalb sollte man(n) , oder Frau auch angemessen fahren.