04.05.2011, 13:54
herbi schrieb:Wenn es eine Werksvorgabe ist, dass die beiden Abdeckungen zu erneuern sind, sind diese Kosten ursächlich dem Glasschaden zuzurechnen. Analog der Windschutzscheibendichtung ( Klebedichtung ) , die auch zwangsläufig mit einer Scheibe erneurt werden muss.
Du hast als Geschädigter den Anspruch auf Zurücksetzung in den vorherigen Stand. D.h., mit gut sitzenden und sicheren Abdeckungen.
Dies entspricht auch der Schadenminderungspflicht. Wenn die Abdeckungen während der Fahrt abfliegen und hinter dir fahrende Autos beschädigen oder gar jemanden verletzen, sind die Kosten im Rahmen der Haftpflichtversicherung größer.
Alles richtig, aber Thema verfehlt ...

So, mein netter Schadensachbearbeiter hat dem regelmäßig uns besuchenden DEKRA-Gutachter das Telefon in die Hand gedrückt: Es gibt keine soclhe Anweisung von MINI! Zumindest ist sie nicht in den Kostensystemen der DEKRA hinterlegt! Die Aussage meines Händlers ist schlichtweg falsch.
Die Kosten für Abdeckungen werden nur übernommen, wenn diese bei der Demontage nachweislich beschädigt werden. Das läßt sich in diesem Fall nicht beweisen, aber die Kosten werden übernommen.
Trotzdem ist die Aussage meines Freundlichen, dass die Abdeckungen nach Demontage immer erneuert werden müssen schlicht weg falsch! Man könnte ja schon fast von Versicherungsbetrug sprechen, aber viel verdienen können sie an den Deckeln nicht wirklich.
Ich bin ein wenig aufgebracht, auch wenn es meinem Posting hier nicht so direkt zu entnehmen ist. Aber das wird sich beim jetzt folgenden Telefonat sicherlich ändern ...

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)