04.05.2011, 14:05
Jemanden nach einer Straftat für einen Zeitraum X wegzusperren ist eine gesetzliche Regelung. Es gibt allerdings kein Gesetz dass es erlaubt, jemanden für etwas wegzusperren, was er (noch) nicht getan hat. Und nichts anderes ist die Sicherungsverwahrung. Und das ist falsch.
Ich bin auch keinen Freund davon, dass solche Menschen wieder auf die Strasse kommen oder gar in direkter Nachbarschaft zu meinen Kindern wohnen würden, aber wir brauchen nun mal eine Grundlage dafür. Die wird zu Recht kommen, aber wir haben sie nun mal nicht. Und das ist noch "falscher".
Aber man darf das zweite Problem nicht blindlings zum ersten Problem machen.
Ich bin auch keinen Freund davon, dass solche Menschen wieder auf die Strasse kommen oder gar in direkter Nachbarschaft zu meinen Kindern wohnen würden, aber wir brauchen nun mal eine Grundlage dafür. Die wird zu Recht kommen, aber wir haben sie nun mal nicht. Und das ist noch "falscher".
Aber man darf das zweite Problem nicht blindlings zum ersten Problem machen.
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