04.05.2011, 15:01
Fahrspass schrieb:Jemanden nach einer Straftat für einen Zeitraum X wegzusperren ist eine gesetzliche Regelung. Es gibt allerdings kein Gesetz dass es erlaubt, jemanden für etwas wegzusperren, was er (noch) nicht getan hat. Und nichts anderes ist die Sicherungsverwahrung. Und das ist falsch.Akzeptabele Argumentation, die meines Erachtens aber zu dem Schluß führt, daß es dann an der Strafbemessung hapert. Anstelle einen pädophilen Vergewaltiger und Mörder zu 12 Jahren mit anschließender (lebenslanger) Sicherheitsverwahrung zu verurteilen, sollte man dann direkt eine lebenslange, und ich meine lebenslange!, Haftstrafe aussprechen, wobei ich in einem solchen Falle durchaus auch für die Verhängung der Todesstrafe wäre und das nicht nur wegen der Kosten.
Ich bin auch keinen Freund davon, dass solche Menschen wieder auf die Strasse kommen oder gar in direkter Nachbarschaft zu meinen Kindern wohnen würden, aber wir brauchen nun mal eine Grundlage dafür. Die wird zu Recht kommen, aber wir haben sie nun mal nicht. Und das ist noch "falscher".
Aber man darf das zweite Problem nicht blindlings zum ersten Problem machen.
Triple is funny - Double makes the money