09.05.2011, 18:54
Ich muss mal kurz dazwischenklugscheißen:
Ein Überweisungsrückruf ist nur so lange möglich, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto drauf ist, also noch unterwegs ist. Danach ist das nicht mehr so einfach.
Bei Lastschrift mit Einzugsermächtigung kann auch länger als 6 Wochen widerrufen werden. Die Kosten dafür trägt aber nicht der Kontoinhaber. Wenn Leute ohne Einzugsermächtigung abbuchen, dann wird man bei den Kosten ja irgendwann arm
Die Gebühren werden (bei uns zu mindestens) dem Abbucher belastet.
Und zu den Schecks: Die gewöhnlichen Verrechnungsschecks werden "E v" gut geschrieben. Das heißt "Eingang vorbehalten". Ich glaube 4 Wochen muss man bibern ob der Scheck auch gedeckt ist. Sicherheit hat man nur mit "bestätigten LZB Schecks". Die kann man dann entweder bei der LZB gegen Bargeld tauschen oder auf sein Konto gutschreiben lassen. Aber Achtung: Die Bestätigung gilt nur 8 Tage ab Ausstellungsdatum! Danach ist der Scheck wie ein ganz normaler Verrechnungsscheck.
Fertig
Ein Überweisungsrückruf ist nur so lange möglich, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto drauf ist, also noch unterwegs ist. Danach ist das nicht mehr so einfach.
Bei Lastschrift mit Einzugsermächtigung kann auch länger als 6 Wochen widerrufen werden. Die Kosten dafür trägt aber nicht der Kontoinhaber. Wenn Leute ohne Einzugsermächtigung abbuchen, dann wird man bei den Kosten ja irgendwann arm

Und zu den Schecks: Die gewöhnlichen Verrechnungsschecks werden "E v" gut geschrieben. Das heißt "Eingang vorbehalten". Ich glaube 4 Wochen muss man bibern ob der Scheck auch gedeckt ist. Sicherheit hat man nur mit "bestätigten LZB Schecks". Die kann man dann entweder bei der LZB gegen Bargeld tauschen oder auf sein Konto gutschreiben lassen. Aber Achtung: Die Bestätigung gilt nur 8 Tage ab Ausstellungsdatum! Danach ist der Scheck wie ein ganz normaler Verrechnungsscheck.
Fertig
