24.05.2011, 22:23
zeke schrieb:Grundsätzlich kann der Händler bei Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht darauf bestehen, den Wagen in der eigenen Werkstatt oder einer von ihm bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.
Die Kosten für die Fahrt zum Händler gehen grundsätzlich zu deinen Lasten. Das gilt allerdings nicht, wenn sich das Fahrzeug (wie in deinem Fall mit einer sporadisch aussetzenden Servolenkung) in einem verkehrsunsicheren Zustand befindet. Dann hat der Händler - sofern er weiterhin auf eine Reparatur in eigener Werkstatt besteht - auch die Verbringungskosten dahin zu tragen.
Also ist es tatsächlich so, dass wenn ich jetzt (als Beispiel) in München wohne und in Flensburg ein Auto kaufe...dann ist in der Garantiezeit was damit...dass der Händler verlangen darf, dass ich durch ganz Deutschland reise um etwas auf Garantie repariert zu bekommen?
Ich weiß nicht, ich finde das irgendwie...nicht zumutbar in meinen Augen.