25.05.2011, 01:33
Ben schrieb:Ich vermute mal, dass sich Zekes Aussagen auf einen Gebrauchtwagenkauf beziehen.ja, denn die Ursprungsfrage bezog sich auf die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Anbieter

Fluschel schrieb:Bleibt immer noch die Frage, wie es beim Gebrauchtwagenkauf aussieht...Was dein Händler da verlangt, ist sein gutes Recht. Grundsätzlich gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als Nacherfüllungsort.
mein Händler beharrt auch drauf, dass ich immer zu ihm kommen muss, wenn was ist. Sind einfach 80km, also graaaaad noch so zumutbar in meinen Augen. Aber gibt ja auch wesentlich heftigere Beispiele wie eben das vom Post oben.
British cars - if there's no oil under 'em, there's no oil in 'em!
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