02.06.2011, 11:46
Das ist so:
Wenn du einen Schaden mit der Versicherung per Gutachten abrechnest, bekommst du den Netto-Betrag, der sich aus dem Gutachten ergibt, ausgezahlt und erhältst die MwSt. erstattet, wenn du eine Rechnung dazu nachreichst.
Wenn deine Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. Warum auch!? Du hast ja die Steuer nicht vorgestreckt...
Wenn du einen Schaden mit der Versicherung per Gutachten abrechnest, bekommst du den Netto-Betrag, der sich aus dem Gutachten ergibt, ausgezahlt und erhältst die MwSt. erstattet, wenn du eine Rechnung dazu nachreichst.
Wenn deine Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. Warum auch!? Du hast ja die Steuer nicht vorgestreckt...
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