18.06.2011, 10:58
omufflon schrieb:@Tatjana: Macht es die Versicherung nicht so, dass Sie nach nem Gutachten bzw. Kostenvoranschlag dir einen Verrechnungsscheck über die Schadenssumme schicken (abzüglich der Mwst.) und wenn du ihn dann reparieren lässt, kannst du auch die Rechnung bei der Versicherung einreichen und der ganze Betrag wird beglichen...oder ist das jetzt bei dir anders
Nur, wenn das auto nicht finanziert oder geleast ist und du explizit nach gutachten abrechnen willst. Wenn du willst, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet und du nichts anderes zu tun hast, als die Selbstbeteiligung zu entrichten, dann ist das halt so..

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