05.10.2005, 13:50
Rich schrieb:Ja Markus das ist eine Heidenarbeit kann dir aber egal sein ich würde trotzdem REKLAMIEREN du hast es ja erst gemerkt als du andere Felgen kaufen wolltest, was anderes wäre wenn sie einen Nachschaden feststellen. Ich würde mich mal mit der Versicherung die diesen Schaden Bezahlt hat in verbindung setzen.
Rechtlich gesehen ist das immer noch Gewährleistungspflichtig, 3 Jahre oder so, (Privatrecht I ist schon ein bissl her), ab Feststellung des Mangels. Auf jeden Fall solltest du das reklamieren? Kann ja nicht sein, dass du auf Grund einer Schlamperei seitens der Firma keine 18er fahren kannst...