06.03.2014, 13:12
Ich habe da etwas gefunden.
"Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat."
"Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat."