28.07.2011, 14:17
Noch was dazu:
http://www.jusmeum.de/urteile/ag_d%C3%BC...b955dda1ad
Demnach spricht alles dafür, dass Du den Schaden vom Waschanalgenbetreiber ersetzt bekommst ...
Zitat:Dem angebotenen Beweis musste nicht nachgegangen werden , weil vorliegend das Verschulden des Beklagten nicht am Betrieb der Waschanlage anknüpft , sondern an den Hinweistafeln , die vor der Waschanlage aufgestellt sind . Darin heißt es , dass die Waschstraße für PKW's mit serienmäßiger Ausstattung geeignet ist . Nach den Ausführungen des Sachverständigen W ist das Fahrzeug der Klägerin serienmäßig mit einem Dachspoiler , wie er am klägerischen Fahrzeug vorhanden war , ausgestattet . Der Zeuge X durfte daher darauf vertrauen , dass er mit seinem serienmäßigen PKW die Waschstraße nutzen kann , ohne dass es zu einem Schaden an diesem kommt .
http://www.jusmeum.de/urteile/ag_d%C3%BC...b955dda1ad
Demnach spricht alles dafür, dass Du den Schaden vom Waschanalgenbetreiber ersetzt bekommst ...
![Schulter zucken Schulter zucken](https://www.mini2.info/images/smilies/hmm.gif)
![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)