17.08.2011, 13:56
Hallo,
also damit soweit keine Fragen mehr aufkommen, hier stehts schwarz auf weiß:
§ 53 Abs. 4 StVZO
http://www.sadaba.de/GSBT_StVZO_51_62.html
(etwas weiter runterscrollen)
Bleibt natürlich jedem überlassen sich daran zu halten, jedenfalls erlischt bei nicht angebrachten Reflektoren die BE.
D.H. wenn die Rennleitung ein Auge zudrückt und es werden nachträglich diese Reflektoren nachgerüstet, ist es doch OK aber bei einem Unfall wenn´s hart auf hart kommt...... naja
Eigenes Risiko!
Sorry für die bad news
also damit soweit keine Fragen mehr aufkommen, hier stehts schwarz auf weiß:
§ 53 Abs. 4 StVZO
http://www.sadaba.de/GSBT_StVZO_51_62.html
(etwas weiter runterscrollen)
Bleibt natürlich jedem überlassen sich daran zu halten, jedenfalls erlischt bei nicht angebrachten Reflektoren die BE.
D.H. wenn die Rennleitung ein Auge zudrückt und es werden nachträglich diese Reflektoren nachgerüstet, ist es doch OK aber bei einem Unfall wenn´s hart auf hart kommt...... naja
Eigenes Risiko!
Sorry für die bad news
