23.08.2011, 23:33
derOdin schrieb:Ne devinitiv nicht! Dir muss dann erstmal bewiesen werden das der Unfall NUR deswegen passiert ist,2. müssen die es erstmal merken!
Klar is es nicht wirklich legal,das muss einem bewusst sein. Aber dadurch ist man nicht automatisch in einer Teilschuld!
Leichte Argumentation: Wegen der Tönung der Heckleuchten habe ich nicht gesehen, wie der Wagen vor mir gebremst hat.
Gegenargument: Keins....
Also ehrlich, bei anderen Dingen wie zB nem zu lauten Auspuff wirst wohl wirklich keinen kausalen Zusammenhang zum Unfall herstellen können. Aber bei Rückleuchten, in denen Blinker und Bremslicht werkeln?!
Dass die Dinger nur von Weitem dunkel sind ist in dem Fall ja sogar umso schlimmer.
Ich würds mich nicht trauen! Wenn du Pech hast, kannst den Schaden schön über deine Vollkasko laufen lassen, die sich dann ein paar Wochen später von dir bis zu 5.000 Euro wiederholen kann.
Works = Fahrspass²
