26.08.2011, 11:52
romme9 schrieb:und
Das reicht - ist ja im Grunde schon wie ein Gutachten.
Also Odin: Ausdrucken, ab damit zum TÜV und das Ganze eintragen lassen...
...dann sind alle zukünftigen Diskussionen überflüssig
.
Das das illegal ist, steht auf einem anderen Stern. Ist die Kennzeichenbeleuchtung aber auch. Wenigstens kann man noch erkennen, welches Lichtchen das ist, was da leuchtet (Bremsen/Blinken) etc.