30.08.2011, 14:39
zum thema kennzeichen:
zulassungsstelle meinte auf meine anfrage hin, dass sich durch den beschluss aber noch nicht die gesetzeslage ändert. erst nach beschlussfassung durch den bundestag und eine anschließende veröffentlichung im bundesgesetzblatt besteht die möglichkeit diese änderungen auch anzuwenden.
die haben echt einen an der klatsche!
zulassungsstelle meinte auf meine anfrage hin, dass sich durch den beschluss aber noch nicht die gesetzeslage ändert. erst nach beschlussfassung durch den bundestag und eine anschließende veröffentlichung im bundesgesetzblatt besteht die möglichkeit diese änderungen auch anzuwenden.
die haben echt einen an der klatsche!
