03.09.2011, 07:24
Naja er muss in jedem Fall zahlen da es eine gesetztliche Sachmängelhaftung gibt und in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr herrscht d.h. Der Händler muss beweisen das es vor Kauf noch nicht defekt war. 
Die Versuchen sich zwar immer rauszureden mit "Das übernimmt die Garantie aber nicht" . das kann dir aber egal sein da die Garantie eher den Händler schütz wenn er seiner gesetzlichen verpflichtung nachkommen muss und er da nicht selber drauflegen muss.

Die Versuchen sich zwar immer rauszureden mit "Das übernimmt die Garantie aber nicht" . das kann dir aber egal sein da die Garantie eher den Händler schütz wenn er seiner gesetzlichen verpflichtung nachkommen muss und er da nicht selber drauflegen muss.
So Elch ist weg und Clubbie da
