08.09.2011, 11:37
ich weiß jetzt nicht wie es bei dir gelaufen ist wegen der Kupplung, aber bevor man bei Kupplungschäden die Hütte zerlegt, muss unbedingt vorher ein bestätigter Kulanzantrag da sein, bzw. der Stempel Gewährleistung auf deinen Auftrag sein, die BMW Werkstatt müsste das aber wissen, da die Kupplungsschäden nicht immer bezahlt werden und die Werkstatt auf die Kosten sitzen bleibt und nun wird das Problem an dich weitergereicht
und du sollst zahlen.

Plus an Masse, das knallt klasse