25.09.2011, 01:17
Soweit ich weiß, gelten die 11cm für feste Teile. 8cm ist das Maß für bewegliche Teile und Abrisslippen (solche die absichtlich schlecht konstruiert sind und abreißen können).
Aber dass sich der TÜV quer stellt ist auch nicht gesagt. Bei meinen bisherigen Eintragungen wurde auf die Bodenfreiheit nicht geachtet. Radfreiläufigkeit ist meist das Hauptaugenmerk.
Aber dass sich der TÜV quer stellt ist auch nicht gesagt. Bei meinen bisherigen Eintragungen wurde auf die Bodenfreiheit nicht geachtet. Radfreiläufigkeit ist meist das Hauptaugenmerk.
Under Construction