08.12.2004, 18:01
Ich würde das nur von einem richtig guten Sattler in Angriff nehmen lassen.
Aber such Dir vorher was bequemes zum sitzen ehe Du die letzten Zeilen des Voranschlages liest....
Aber such Dir vorher was bequemes zum sitzen ehe Du die letzten Zeilen des Voranschlages liest....

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-