14.10.2011, 18:19
CheckeredGirl schrieb:zwei Stühle zwei Interpretationen ..................das hilft mir nicht
eine Rechnung gilt dann als zugestellt, wenn sie nicht wieder zurück zum Absender kommt. Schon bei der 1. Mahnung bzw. Erinnerung können Gebühren erhoben werden. Früher war das erst bei der 3. Mahnung die Regel.
Die Vergangenheit holt immer wieder einen ein. Besonders bei Rechnungen.
Hört sich alles ein wenig negativ an. Ob das der richtige Platz hier ist, um das zu klären
