14.10.2011, 18:27
Mogelpackung schrieb:eine Rechnung gilt dann als zugestellt, wenn sie nicht wieder zurück zum Absender kommt. Schon bei der 1. Mahnung bzw. Erinnerung können Gebühren erhoben werden. Früher war das erst bei der 3. Mahnung die Regel.
Die Vergangenheit holt immer wieder einen ein. Besonders bei Rechnungen.
Hört sich alles ein wenig negativ an. Ob das der richtige Platz hier ist, um das zu klären
war ja eigentlich auch nur eine rhetorische Frage .......

das leben ist wie es ist und Rechnungen müssen bezahlt werden so ist das eben .......

und eigentlich wollte ich bloß ein wenig Mitleid einheimsen ........
die Welt ist schlecht und voller Arschlöcher !
Arglos und harmlos, * Glücklich ich bin,
Hör' ich das Böse, * Denk ich nicht hin!
Hör' ich das Böse, * Denk ich nicht hin!
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Alles was ich brauche, wird zur rechten Zeit zu mir kommen.