10.12.2004, 08:19
du hast doch sicherlich ein TÜV Gutachten zu den Federn bekommen oder? Darin steht die Genehmigugnsnummer und die Beschriftung der Federn. In deinem Fall dürfen die zwei nicht zusammenpassen. Wichtiger aber als die Erstzulassung ist das Datum der Herstellung. Meiner hat z.b. EZ 06/2002 und wurde aber 04/2002 hergestellt - fällt also grad und grad unter die Regelung für die neuen Federbeine. Bei Dir wirds grad und grad ein Grenzfall werden ... mach mal ein Foto dann kann ichs dir schon genauer sagen aber Grundsätzlich: ausschlaggebend ist die Gehnigungsnummer: z.B: e1*98/14*0168*02