26.10.2011, 09:13
chubv schrieb:Streng genommen sind ab Kilometer Eins alles freiwillige Leistungen. Schließlich gibt es bei BMW/MINI nur 2 Jahre Gewährleistung und nicht 2 Jahre Garantie.
Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Zusätzlich geben die Hersteller meist noch eine weitere (freiwillige) Garantie für z.B. 1 Jahr für bestimmte Sachen.
Im Grunde sind daher die meisten sogenannten Garantie/Kulanzleistungen eigentlich ganz normale Leistungen zu dem die Vertragswerkstatt gesetztlich verpflichtet sind...
Das wird einfach nur so dargestellt als sei das die "Großzügigkeit" des Herstellers bzw. Vertragshändlers was er da macht.