26.10.2011, 09:19
Pupsi schrieb:Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Zusätzlich geben die Hersteller meist noch eine weitere (freiwillige) Garantie für z.B. 1 Jahr für bestimmte Sachen.
Im Grunde sind daher die meisten sogenannten Garantie/Kulanzleistungen eigentlich ganz normale Leistungen zu dem die Vertragswerkstatt gesetztlich verpflichtet sind...
Das wird einfach nur so dargestellt als sei das die "Großzügigkeit" des Herstellers bzw. Vertragshändlers was er da macht.
Wieder falsch, man hat Gewährleistung mit Beweislastumkehr! Das Thema hatten wir hier schon öfter...
![[Bild: sigpic4551.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4551.gif)
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